Im Allgemeinen bezieht sich der Export im Außenhandel auf den grenzüberschreitenden Verkauf von Waren oder Dienstleistungen aus dem Heimatland ins Ausland. Befinden sich die Be- und Entladeorte in der EU, ist kein Export erforderlich.
Befinden sich die Be- und Entladeorte in zwei verschiedenen Wirtschaftsräumen, ist eine Ausfuhr erforderlich.
Auktionen „im Namen von“: In diesen Fällen kümmert sich Surplex nicht um den Export; es liegt in Ihrer Verantwortung als Käufer, die Waren korrekt zu exportieren.
Auktionen im Namen von Surplex: Surplex führt für alle Artikel, die in ein Drittland verkauft werden, eine Exportkontrolle durch. In der Regel werden die Ausfuhrdokumente von Surplex erstellt. Surplex übernimmt in der Regel auch die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen, wenn diese erforderlich sind. Müssen aus rechtlichen Gründen die Zollformalitäten in Ihrem Auftrag erledigt werden, ist Surplex Ihnen gerne behilflich. Die Ausfuhrpapiere liegen entweder direkt bei der Verladung der Ware vor oder müssen nach der Zollkontrolle (Multi-Stop) bei einem Zollagenten abgeholt werden. Weitere Informationen erhalten Sie vor der Abholung der Ware. Die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen, die Beantragung von Einfuhrgenehmigungen und die Erstellung der Transitdokumente liegen in der Verantwortung des Käufers.