Das bedeutet, dass die Kosten für die Demontage und Verladung obligatorisch sind. Dies liegt daran, dass diese Kosten Teil der allgemeinen Projektkosten sind. Sie fallen daher unabhängig vom Zuschlagspreis und der Art der Sammlung an. Dies bedeutet, dass sie auch für Selbstabholer veranschlagt werden. Denn wenn z.B. die Verladung und Ladungssicherung durch den Kunden erfolgt, sind vorhergehende Arbeitsphasen, wie Demontage und Verpackung, durchgeführt worden.