Das zu zahlende Käuferaufgeld entspricht der Vergütung, die einem Industrieauktionshaus für seine Vermittlungstätigkeit zusteht, und ist auf den jeweiligen Artikelseiten angegeben. Es wird zusätzlich zum Zuschlagspreis berechnet und kann je nach Kategorie und Projekt variieren. Der Käufer muss das Käuferaufgeld bei der Berechnung des Gesamtpreises berücksichtigen.