Geschäftskunden aus der Europäischen Union (EU) und aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) müssen bei Surplex eine Kaution hinterlegen.
Die Kaution wird auf der Grundlage des im jeweiligen Land geltenden Mehrwertsteuersatzes berechnet und entspricht dem Gesamtpreis des Kaufs.
EU-Käufer (mit gültiger MwSt.-Nummer): Je nach Bestimmungsland oder -gesetzgebung der Ware müssen Sie dem Surplex-Team auf Anfrage verschiedene Dokumente vorlegen (Einreisebescheinigung, Transportrechnungen, unterschriebener und abgestempelter CMR, usw.), um die Kautionsrückzahlung zu erhalten.
Nicht-EU-Käufer: Sobald bestätigt wurde, dass die gekaufte Partie die EU verlassen hat, wird die Kaution an den Käufer zurückerstattet. Der Käufer muss eine Kopie der ausgefüllten und mit einem Stempel der EU-Grenzzollbehörde versehenen Ausfuhranmeldung oder eine elektronische Ausfuhrmeldung vorlegen.
Die Nachweispflicht richtet sich derzeit nach der EU-Richtlinie (Executive Order (EU) 2018/1912.