Die Nachweispflicht ist je nach Land, in dem sich der Gegenstand befindet, unterschiedlich. Enthalten die Besonderen Versteigerungsbedingungen keine erweiterten spezifischen Angaben, gilt die Nachweispflicht nach der aktuell gültigen EU-Verordnung.
Die Nachweispflicht ist je nach Land, in dem sich der Gegenstand befindet, unterschiedlich. Enthalten die Besonderen Versteigerungsbedingungen keine erweiterten spezifischen Angaben, gilt die Nachweispflicht nach der aktuell gültigen EU-Verordnung.