Sobald Ihre Waren abgeholt wurden, beachten Sie bitte, dass Sie bis zum 10. Tag des Monats nach dem Abholdatum Zeit haben, dem Surplex-Team die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen.
Wenn die Unterlagen nicht innerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden, wird die Kaution verwendet, um die Rechnung in eine umsatzsteuerpflichtige Rechnung umzuwandeln. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang irreversibel ist.
Je nach dem Land, in dem die Auktion stattgefunden hat, sind bestimmte Dokumente vorzulegen, um die Steuerbefreiung zu begründen.
Bitte beachten Sie, dass in einigen Ländern die Selbstabholung nicht für eine Mehrwertsteuerrückerstattung gilt und Ihre Rechnung in eine Mehrwertsteuerrechnung umgewandelt wird, wobei die Kaution zur Deckung des entsprechenden Betrags verwendet wird.
Bitte prüfen Sie die erforderlichen Dokumente und senden Sie die relevanten Informationen an unsere Kontakt-E-Mail-Adresse, abhängig von dem Land, in dem die Waren versteigert wurden.
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1912 des Rates vom 4. Dezember 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen